Impressum

 

JEKAY MOTORS

Martin Jekay

KFZ-Service, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen

Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Gewerbe

Langenharterstraße 1

A-4300 St. Valentin

(+43) 0664/2435177

office@jekay-motors.at

www.jekay-motors.at

 

UID: ATU78427301

FN: 

FB-Gericht:

 

Unternehmensgegenstand

KFZ-Service, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen

Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Gewerbe

 

Unternehmensstandort

Langenharterstraße 1

A-4300 St. Valentin

 

Mitglied der WKO, Gewerbeordnung www.ris.bka.gv.at, Bezirkshauptmannschaft Amstetten, JEKAY Martin 

 

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Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns an die oben angegebene E-Mailadresse einbringen. 

 

(c) Fotos und Videos: pixabay.com, pexels.com, vespa.com


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Serviceunternehmen

 

JEKAY MOTORS

Martin Jekay

KFZ-Service, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen

Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Gewerbe

Langenharterstraße 1

A-4300 St. Valentin

(+43) 0664/2435177

office@jekay-motors.at

www.jekay-motors.at

 

UID: ATU78427301

FN: 

FB-Gericht:

 

I. Allgemeines 

Das Serviceunternehmen bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden. 

 

1. Allgemeine Bestimmungen 

 

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Serviceunternehmen.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags. 

 

2. Auftragserteilung 

 

2.1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift. 

 

3. Preise / Kostenvoranschlag

 

3.1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang. 

 

3.2. Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:

Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen. Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen. 

 

II. Service / Warenlieferung 

 

4. Termine 

 

4.1. Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten. 

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen. 

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten. 

 

5. Abholung / Verbleiben des KFZ 

 

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann das Serviceunternehmen Mindestkosten von ____ € pro Tag verrechnen.

 

5.2. Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande. 

 

5.3. Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch das Serviceunternehmen übernommen. 

 

5.4. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Serviceunternehmens gehaftet. 

 

6. Probefahrten 

 

6.1. Der Kunde ermächtigt das Serviceunternehmen, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen. 

 

7. Zahlung 

 

7.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens. 

Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 

 

7.2.  Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

8. Warenlieferung 

 

8.1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden (z.B. Reifen) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Serviceunternehmen zu melden. 

Für Lieferungen bestimmter Waren gelten folgende Sonderbestimmungen: 

Reinigungs- und Pflegemittel für Fahrzeuge können nicht mehr rückgenommen werden … etc.

 

9. Reklamationen

Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

 

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand 

Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitz des Serviceunternehmens für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

 

11. Salvatorische Klausel

 

11.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

 

Stand 08/2022